Version 1.1 · Stand 2026-10-22
Lizenzbedingungen für Melanite
Wer Melanite wofür nutzen darf, was eine Commercial-Lizenz umfasst und wer für die Sicherheit einer Anlage verantwortlich ist.
Entwurf: Diese Fassung wird noch anwaltlich geprüft. Bis dahin steht die Seite auf noindex.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software „Melanite“ (auch „Melanite IO“) einschließlich Geräte- und Container-Images, Updates und zugehöriger Dokumentation („Software“). Die Software stellt die rterials GbR, Gartenstraße 5a, 54472 Veldenz, Deutschland („wir“, „uns“) bereit. Die Bedingungen gelten für jede Person und jede Organisation, die die Software installiert oder nutzt („du“).
- Mit der Installation oder Nutzung der Software akzeptierst du diese Bedingungen. Akzeptierst du sie nicht, darfst du die Software nicht nutzen.
- Unsere Bestellabwicklung erfolgt über unseren Online-Wiederverkäufer Paddle.com. Paddle.com ist der Merchant of Record für alle unsere Bestellungen: Kaufst du eine Lizenz, schließt du den Kaufvertrag mit Paddle.com, und Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf und die Gewährleistung aus dem Kauf richten sich nach dessen Bedingungen. Die Nutzungsrechte an der Software räumen wir dir nach diesen Bedingungen ein.
- Für die Integrator-Stufe sowie für Quellcode- und White-Label-Lizenzen gelten gesonderte schriftliche Vereinbarungen. Diese Bedingungen gelten ergänzend, soweit dort nichts anderes geregelt ist.
- Eigene Geschäftsbedingungen von dir gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Begriffe und kommerzielle Nutzung
- „Gerät“ ist jede Instanz der Software — jede Installation, die auf eigener Hardware, in einer eigenen virtuellen Maschine oder in einem eigenen Container läuft. Mehrere gleichzeitig laufende Instanzen sind mehrere Geräte. Das gilt auch für Clients einer Flotte: Ein Client ist eine vollständige Melanite-Instanz, die auch eigenständig betrieben werden kann, und zählt deshalb als eigenes Gerät.
- „Private Nutzung“ ist die Nutzung durch eine natürliche Person zu Zwecken, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- „Kommerzielle Nutzung“ ist jede Nutzung durch oder für ein Unternehmen, einen Selbständigen, eine Behörde, einen Verein, eine Stiftung oder eine andere Organisation — unabhängig davon, ob damit Umsatz erzielt wird. Dazu gehören insbesondere:
- Maschinen, Anlagen und Produkte mit der Software, die an Dritte geliefert, verkauft oder vermietet werden;
- der Einsatz im eigenen Betrieb, etwa in Produktion, Prüfständen und Laborgeräten, für Dashboards und Anzeigen, in der Gebäudetechnik und im Energiemonitoring;
- Licht, Beschilderung und Anzeigen in Läden, Gastronomie, Hotels und Veranstaltungsorten;
- die Einrichtung und Inbetriebnahme der Software für Kunden.
- Abweichend von Absatz 3 ist ohne Commercial-Lizenz erlaubt:
- die Nutzung in der Lehre an Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen;
- nicht-kommerzielle akademische Forschung; Forschung im Auftrag oder auf Kosten eines Unternehmens ist kommerzielle Nutzung;
- die Erprobung nach § 4.
§ 3 Community-Lizenz
- Für die private Nutzung und für die Fälle des § 2 Abs. 4 räumen wir dir unentgeltlich das einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Software auf deinen Geräten zu installieren und zu nutzen.
- Unter der Community-Lizenz zeigen Oberflächen, die die Software bereitstellt, den Hinweis „Powered by Melanite“ („Badge“). Du darfst ihn nicht entfernen, verdecken oder verändern.
- Einen Anspruch auf Support, auf Updates oder auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software gibt es unter der Community-Lizenz nicht.
§ 4 Erprobung durch Unternehmen
- Ein Unternehmen oder eine andere Organisation darf die Software vor dem Kauf kostenlos erproben: bis zu 30 Tage pro Gerät, gerechnet ab der ersten Installation auf diesem Gerät.
- Während der Erprobung darf die Software weder im Produktivbetrieb noch zur Steuerung von Anlagen im laufenden Betrieb noch gegenüber Kunden eingesetzt werden.
- Nach Ablauf der Frist ist für die weitere Nutzung eine Commercial-Lizenz erforderlich; andernfalls ist die Nutzung auf diesem Gerät einzustellen.
§ 5 Commercial-Lizenz
- Mit vollständiger Bezahlung räumen wir dir das einfache, zeitlich unbefristete Recht ein, die Software auch kommerziell zu nutzen — auf so vielen Geräten, wie du Lizenzen erworben hast.
- Die Commercial-Lizenz berechtigt zusätzlich dazu, das Badge nach § 3 Abs. 2 über den Lizenzschlüssel auszublenden („White-Label“).
- Die Lizenz wird durch einen digital signierten Lizenzschlüssel nachgewiesen, den du über das Kundenportal abrufst. Wer den Schlüssel besitzt, kann die Lizenz nutzen — halte ihn deshalb vertraulich. Du darfst einen Schlüssel nur auf so vielen Geräten gleichzeitig einsetzen, wie er Lizenzen umfasst; ein an ein Gerät gebundener Schlüssel gilt nur für dieses Gerät.
- Fällt ein Gerät aus oder wird es ersetzt, darfst du die Lizenz auf das Ersatzgerät übertragen, sobald die Software auf dem alten Gerät nicht mehr genutzt wird. Technische Grenzen des Kundenportals, etwa Wartezeiten beim Neu-Binden eines Schlüssels, bleiben unberührt; in solchen Fällen hilft der Support.
- Support leisten wir per E-Mail in dem Umfang, der beim Kauf beschrieben ist. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
§ 6 Grenzen der Nutzung, deine Inhalte, Open Source
- Soweit diese Bedingungen oder zwingendes Recht es nicht erlauben, darfst du nicht:
- die Lizenzprüfung, Lizenzschlüssel, das Badge oder Urheberrechtshinweise entfernen, umgehen, verändern oder nachbilden;
- die Software verkaufen, vermieten, verleihen oder unterlizenzieren — ausgenommen die Weitergabe nach § 7 und Maschinen oder Produkte, für die jeweils eine Commercial-Lizenz besteht;
- die Software bearbeiten, dekompilieren oder anderweitig zurückentwickeln.
- Deine Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt — insbesondere eine Sicherungskopie anzufertigen, die Software zu beobachten und zu testen und sie im gesetzlich erlaubten Umfang zur Herstellung der Interoperabilität zu dekompilieren.
- Deine Inhalte bleiben deine: Node-Graphen, HMI-Seiten, Szenen, Konfigurationen und Daten, die du mit der Software erstellst oder verarbeitest, stehen dir zu. Wir erwerben daran keine Rechte.
- Die Software enthält Bestandteile Dritter unter Open-Source-Lizenzen. Für diese Bestandteile gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen; diese Bedingungen schränken die dort eingeräumten Rechte nicht ein. Verlangt eine solche Lizenz die Herausgabe des Quelltextes, stellen wir ihn auf Anfrage bereit.
§ 7 Weitergabe
- Eine Commercial-Lizenz darfst du zusammen mit dem Gerät, auf dem sie genutzt wird, an einen Dritten weitergeben — etwa wenn du eine Maschine mit Melanite verkaufst. Eine nicht an ein Gerät gebundene Lizenz darfst du auch ohne Gerät weitergeben.
- Voraussetzung ist, dass du die Software unter dieser Lizenz danach nicht mehr nutzt, deine Kopien des Lizenzschlüssels löschst und der Erwerber diese Bedingungen akzeptiert. Teile uns die Weitergabe mit, damit wir die Lizenz im Kundenportal dem neuen Inhaber zuordnen können.
- Die Community-Lizenz ist nicht übertragbar; jeder kann sie selbst erhalten.
§ 8 Sicherheit und Verantwortung für deine Anlage
- Melanite ist keine Sicherheitssteuerung. Die Software ist nicht nach Normen der funktionalen Sicherheit (etwa IEC 61508, ISO 13849 oder IEC 62061) entwickelt oder zertifiziert. Du darfst sie nicht für Sicherheitsfunktionen einsetzen — insbesondere nicht für Not-Halt, die Überwachung von Schutzeinrichtungen oder andere Funktionen, von denen der Schutz von Personen abhängt.
- Sicherheitsfunktionen müssen mit dafür zertifizierten Komponenten umgesetzt werden, die unabhängig von Melanite wirken. Die Software darf den Zustand solcher Komponenten anzeigen, deren Sicherheitsfunktion aber weder übernehmen noch ersetzen.
- Wer mit der Software eine Maschine, Anlage oder Installation errichtet, betreibt oder in Verkehr bringt, ist für deren Sicherheit verantwortlich — einschließlich Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung nach den anwendbaren Vorschriften (etwa der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) sowie der Planung, Prüfung und Inbetriebnahme der Steuerungslogik.
- Steuerungslogik, HMI-Seiten und Konfigurationen, die du selbst oder mit dem KI-Assistenten erstellst, musst du vor dem Einsatz an einer realen Anlage prüfen und testen. Vorschläge des KI-Assistenten können fehlerhaft sein.
- Für die sichere Konfiguration deines Geräts bist du verantwortlich, insbesondere für Zugangsdaten, die Trennung von Netzwerken und das Einspielen von Updates.
§ 9 Daten und Dienste Dritter
- Die Software verarbeitet deine Daten lokal auf deinem Gerät. Die Lizenzprüfung erfolgt vollständig offline; dafür werden keine Daten an uns übertragen.
- Nutzt du Funktionen, die Dienste Dritter anbinden — etwa den KI-Assistenten mit deinem eigenen API-Schlüssel —, fließen die Daten direkt zwischen deinem Gerät und diesem Anbieter; es gelten dessen Bedingungen.
- Wie wir Daten auf unserer Website und im Kundenportal verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Updates
- Wir können Updates bereitstellen; für sie gelten diese Bedingungen. Einen Anspruch auf Updates oder auf bestimmte künftige Funktionen gibt es nicht. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
- Für den Betrieb der Software sind unsere Server nicht erforderlich. Wir sind nicht verpflichtet, Online-Dienste für den Betrieb der Software bereitzuhalten.
§ 11 Lizenzkontrolle (nur für Unternehmer)
- Dieser Paragraf gilt, wenn du Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bist. Du bestätigst uns auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen in Textform, auf wie vielen Geräten du die Software kommerziell nutzt und welche Lizenzen du dafür hältst. Wir fragen höchstens einmal im Kalenderjahr, außer bei konkreten Anhaltspunkten für eine Unterlizenzierung.
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Unterlizenzierung, dürfen wir die Lizenzierung durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen prüfen lassen — höchstens einmal im Kalenderjahr, mit mindestens 14 Tagen Vorankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und mit möglichst geringer Beeinträchtigung deines Betriebs. Die Kosten der Prüfung tragen wir, es sei denn, sie ergibt eine Unterlizenzierung von mehr als 5 Prozent.
- Fehlende Lizenzen erwirbst du zum dann gültigen Listenpreis nach.
- Diese Regelung tritt an die Stelle einer technischen Überwachung der Lizenznutzung.
§ 12 Vertragsstrafe (nur für Unternehmer)
- Nutzt ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB die Software kommerziell ohne die erforderliche Commercial-Lizenz und hat er dabei das Badge, die Lizenzprüfung oder einen Lizenzschlüssel entfernt, umgangen oder manipuliert, verspricht er für jedes betroffene Gerät eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe bestimmen wir nach billigem Ermessen; sie kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
- Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei der unentgeltlichen Überlassung (Community-Lizenz und Erprobung) haften wir im Übrigen nicht. Für Mängel haften wir dabei nur, wenn wir sie arglistig verschwiegen haben.
- Bei der entgeltlichen Überlassung (Commercial-Lizenz) haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst — und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für den Verlust von Daten haften wir im Fall des Absatzes 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.
- Ein Mitverschulden, insbesondere durch einen Einsatz entgegen § 8, ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Laufzeit und Beendigung
- Die Community-Lizenz gilt, solange du diese Bedingungen einhältst. Sie erlischt, wenn du die Software entgegen diesen Bedingungen kommerziell nutzt oder das Badge ohne Commercial-Lizenz entfernst.
- Die Commercial-Lizenz ist unbefristet. Wir können sie nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die Zahlung endgültig ausbleibt oder wenn du trotz Abmahnung wesentlich gegen diese Bedingungen verstößt.
- Wird der Kaufpreis einer Commercial-Lizenz erstattet — nach unserer Rückerstattungsrichtlinie oder durch eine Rückbuchung —, endet die Lizenz mit der Erstattung, auch auf Geräten, die nicht mit dem Internet verbunden sind.
- Endet eine Lizenz, stellst du die Nutzung der Software unter dieser Lizenz ein und löschst die zugehörigen Lizenzschlüssel von jedem Gerät. §§ 11 bis 13 gelten fort.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
- Für eine erworbene Commercial-Lizenz gilt die Fassung dieser Bedingungen, die beim Erwerb galt. Die daraus folgenden Nutzungsrechte schränken wir nachträglich nicht ein.
- Für die Community-Lizenz und für neue Versionen der Software gilt die jeweils bei ihrem Bezug aktuelle Fassung. Die aktuelle Fassung steht unter melanite.io/de/legal/lizenzbedingungen; frühere Fassungen senden wir dir auf Anfrage.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt der Schutz durch die zwingenden Vorschriften dieses Staates unberührt.
- Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Verbindlich ist diese deutsche Fassung. Die englische Übersetzung dient der Information.
- Kontakt: rterials GbR, Gartenstraße 5a, 54472 Veldenz, Deutschland, info@melanite.io.
Eine englische Übersetzung gibt es zur Information; verbindlich ist diese deutsche Fassung.
Version 1.1 · Stand 2026-10-22